AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bestellpraxis „Praxis für Osteopathie“
§ 1 Anwendungsbereich:
Die Praxis für Osteopathie ist eine Bestellpraxis. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf das Vertragsverhältnis zwischen dem/der Patienten/Patientin und der Heilpraktikerin/Inhaberin der Praxis für Osteopathie (im folgenden Heilpraktikerin genannt) Anwendung, sofern die Parteien keine abweichende Regelung vereinbaren.
§ 2 Inhalt und Zustandekommen des Vertrages:
1. Zwischen dem Patienten/der Patientin und der Heilpraktikerin kommt ein Behandlungsvertrag i.S.d. § 630a BGB zustande, sobald der/die Patient/Patientin das Angebot der Heilpraktikerin an-nimmt.
2. Die Heilpraktikerin erbringt ihre Dienste im Rahmen des Behandlungsvertrages. Ihre Dienste um-fassen dabei, unter Anwendung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten der Heilkunde, die Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie.
3. Nach der Aufklärung, Beratung und der Erstellung der Diagnose entscheidet der/die Patient/ Patientin frei darüber, ob und welche Therapie verwendet werden soll. Die einzelnen Therapieschritte werden mit der Heilpraktikerin abgesprochen.
4. Von der Heilpraktikerin werden neben der klassischen Schulmedizin auch Methoden der Behandlung empfohlen und angewandt, die im Rahmen der Schulmedizin nicht anerkannt, nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen und auch nicht allgemein erklärbar sind. Vor Anwendung dieser Methoden hat der/die Patient/Patientin schriftlich sein/ihr Einverständnis, nach umfangreicher Aufklärung und Beratung, gegenüber der Heilpraktikerin zu erteilen.
5. Die Annahme des Angebotes und somit der Vertragsabschluss erfolgt mit der verbindlichen Buchung des Termins, entweder durch eine schriftliche oder mündliche Erklärung oder aber durch das Bestätigungsklicken auf den Button „Termin verbindlich buchen“.
§ 3 Keine verbindliche Zusage des Heilerfolges
Die Heilpraktikerin garantiert und verspricht mit ihrer Behandlung und Therapie keinen Heilerfolg, keine Linderung und keine Besserung des Gesundheitszustandes.
§ 4 Beendigung des Behandlungsvertrages
1. Der Behandlungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien ohne Angaben von Gründen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden.
2. Die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits entstandenen Honoraransprüche der Heilpraktikerin bleiben bestehen.
§ 5 Entstehung und Fälligkeit des Honoraranspruches
1. Mit dem Zustandekommen des Behandlungsvertrages ist der Honoraranspruch der Heilpraktikerin entstanden.
2. Im Hinblick auf die Höhe des Honorars gelten die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heil-praktiker, sofern die Vertragsparteien nicht abweichende Honorarsätze vereinbaren.
3. Die Honorare sind von dem/der Patienten/Patientin nach der Behandlung in bar zu entrichten. Die Heilpraktikerin wird über den Empfang der Zahlung eine Quittung erstellen und dem/der Patienten/Patientin übergeben.
4. Die Heilpraktikerin rechnet ausschließlich mit dem/der Patienten/Patientin ab. Eine Abrechnung gegenüber Dritten (z.B. Krankenkassen) erfolgt nicht.
§ 6 Erstattung der Honorare durch Dritte
1. Die Honorarkosten werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Lediglich einige Krankenkassen übernehmen seit dem 01.01.2012 die Kosten für die osteopathische Behandlung nach einer Empfehlung eines Arztes (Ärztliches Privatrezept). Die Abrechnung mit der Krankenkasse hat der/die Patient/Patientin selbst vorzunehmen. Eine Abrechnung durch die Heilpraktikerin erfolgt ausschließlich mit dem/der Patienten/Patientin, so dass der Honoraranspruch unabhängig von einer eventuellen Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse besteht.
2. Bei privat versicherten Patienten und Patienten mit einer Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung, je nach den Versicherungsbedingungen im abgeschlossenen Versicherungsvertrag, die Honorarkosten ganz oder zum Teil übernimmt. Die Abrechnung mit der Versicherung hat der/die Patient/Patientin selbst vorzunehmen. Eine Abrechnung durch die Heilpraktikerin erfolgt ausschließlich mit dem/der Patienten/Patientin, so dass der Honoraranspruch unabhängig von einer eventuellen Kostenübernahme durch die Versicherung besteht.
§ 7 Nichtwahrnehmung von verbindlich gebuchte Termine im Rahmen der Bestellpraxis –Ausfallhonorar – Stornierung
1. Bei der Praxis der Heilpraktikerin handelt es sich um eine Bestellpraxis.
2. Bei der Nichtwahrnehmung von verbildlich gebuchte Terminen hat der/die Patient/Patientin der Heilpraktikerin ein Ausfallhonorar in Höhe von € 50,00 zu entrichten. Dies gilt nicht, wenn der/die Patient/Patientin an der Wahrnehmung des Termins unverschuldet (z.B. aufgrund einer Krankheit oder der Erkrankung des Kindes) verhindert war.
3. Der verbindlich gebuchte Termin kann bis zu einem Zeitpunkt von 24 Stunden vor dem Termin telefonisch (Anrufbeantworter vorhanden) oder per Mail storniert werden, ohne, dass ein Ausfallhonorar entsteht.
§ 8 Vertraulichkeit
Die Heilpraktikerin wird sämtliche persönlichen Daten, Befunde, Diagnose, Therapie und die Ergebnisse der Behandlung, sowie die Begleitumstände vertraulich behandeln. Eine Weitergabe dieser vertraulichen Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Patienten/Patentin. Dies gilt nicht, wenn die Heilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Weitergabe verpflichtet ist.
§ 9 Datenschutz – Patientenakte, Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch
Bei der Anbahnung und dem Abschluss des Behandlungsvertrages werden von der Heilpraktikerin Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Diese Daten werden von der Heilpraktikerin neben den Befunden, der Diagnose, der Therapie und der Ergebnisse der Behandlung in eine Patientenakte geführt.
Der/Die Patient/in willigt ausdrücklich in die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten, sowie der Führung einer Patientenakte durch die Heilpraktikerin ein.
Die personenbezogenen Daten, die der/die Patient/Patientin z.B. im Rahmen der Bestellpraxis mitteilt, werden nur zur Terminvergabe, Patientenaktenanlage, zur Behandlung, für die Rechnungserstellung und zur Korrespondenz mit dem/der Patient/Patientin und nur für diesen Zweck verarbeitet. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur bei vorheriger schriftlicher Anweisung des/der Patienten/ Patientin oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung.
Nach der Beendigung der Behandlung wird die Patientenakte und die Daten des/der Patienten/ Patientin in dem Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht aufbewahrt.
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso haben Sie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder, abgesehen von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung, Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Bitte wenden Sie sich dazu an Sabine Walbrodt unter datenschutz@osteopathie-walbrodt.de.
Damit eine Sperre von Daten jederzeit berücksichtigt werden kann, müssen diese Daten zu Kontrollzwecken in einer Sperrdatei vorgehalten werden. Sie können auch die Löschung der Daten verlangen, soweit keine gesetzliche Archivierungsverpflichtung besteht. Soweit eine solche Verpflichtung besteht, sperren wir Ihre Daten auf Wunsch.
Sie können Änderungen oder den Widerruf einer Einwilligung durch entsprechende Mitteilung an uns mit Wirkung für die Zukunft vornehmen.
§ 10 Meinungsverschiedenheiten
Bei Meinungsverschiedenheiten oder Beschwerden im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dem Behandlungsvertrag, sollte die eine Partei der jeweiligen anderen Partei diese mitteilen, so dass eine gütliche Klärung erfolgen kann.
§ 11 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht u. Erfüllungsort, Gerichtstand
Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Anstelle der unwirksamen Bedingungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
Hinsichtlich des Vertragsverhältnisses findet das deutsche Recht Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Lambsheim vereinbart.
Lambsheim, den 14.05.2018