Osteopathie
Bei Ihrem ersten Besuch nehme ich mir ausreichend Zeit für Ihre Krankengeschichte. Folgebehandlungen beinhalten immer eine ausführliche Untersuchung und Behandlung.
Kosten: Pro Stunde können mit Kosten von 96-100 € / Stunde ausgehen.
Für einen Kindertermin 46-50 € beziehungsweise 68-72 € für 30 Minuten oder 40 Minuten.
Ich rechne nach der Behandlung per EC Karte mit Pin oder Barzahlung ab.
Schamanische Lichtkörperarbeit
Für diese Sitzung können Sie einen Zeitrahmen von ungefähr 90-120 Minuten einplanen. Für Informationen und zu den Kosten schreiben Sie mir gerne per Mail und wir vereinbaren einen telefonischen Termin. Der Energiearbeit geht immer ein kurzes Vorgespräch voraus.
mail@osteopathie-walbrodt.de
Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen häufig Osteopathiebehandlungen
Bitte fragen Sie vor Ihrer Osteopathiebehandlung nach Umfang und Voraussetzungen einer möglichen Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. Als Heilpraktikerin benötige ich grundsätzlich keine ärztliche Verordnung (Privatrezept). Falls Ihre gesetzliche Krankenkasse ein ärztliches Privatrezept für die Einreichung meiner Rechnung fordert, verbleibt dieses bei Ihnen zur Vorlage bei Ihrer Kasse.
Unter www.osteokompass.de finden Sie eine (nicht vollständige) Auflistung vieler gesetzlichen Krankenkassen, die sich möglicherweise an Osteopathie Behandlungen beteiligen. Bitte beachten Sie, ich rechne nicht mit den Krankenkassen ab, sondern mit Ihnen als meinem/r Behandlungsvertragspartner / -in.
Die Schamanische Lichtkörperarbeit bleibt eine private Leistung.
Sonderfall: Zusatzversicherung und gesetzliche Krankenversicherung
In diesem Fall bestimmen Sie die für Sie bestmöglichste Erstattung und wählen dadurch eine Hauptkasse. Die Rechnung erhalten Sie nach Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH). Somit erhalten Sie eine Rechnung entweder für die Zusatzversicherung oder für Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Behandlung welche Kasse Sie als Hauptkasse wählen möchten.
Private Krankenkassen / Zusatzversicherungen / Beihilfen übernehmen Heilpraktikerrechnungen je nach Vertrag
In Abhängigkeit Ihres Krankenversicherungsvertrages könnte die Kasse einen prozentualen Anteil der Rechnung übernehmen, nachdem Sie meine Orignalrechnung eingereicht haben. Diese Rechnung ist nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ausgestellt. Bitte fragen Sie nach Kostenübernahme von Heilpraktikerleistungen vor Ihrer Behandlung bei Ihrer privaten Krankenkasse nach.